AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Reparaturaufträge, Diagnoseleistungen, Warenkäufe und sonstigen Leistungen zwischen der GetSMART GmbH, nachfolgend „GetSMART", und ihren Kunden.
Kunde im Sinne dieser Bedingungen kann sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Abweichende Vereinbarungen haben Vorrang, wenn sie zwischen GetSMART und dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Anbieter und Vertragspartner
GetSMART GmbH Hammfelddamm 4A 41460 Neuss Deutschland
Geschäftsführer: Adam Lahav
E-Mail: info@wegetsmart.de
Registergericht: Amtsgericht Wuppertal Handelsregisternummer: HRB 33159
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE357378554
3. Reparaturanfragen über die Website
Über die Website kann der Kunde eine Reparaturanfrage stellen, einen Termin anfragen oder sich über mögliche Reparaturen, Ersatzteilqualitäten und Preise informieren.
Die Übermittlung einer Anfrage über die Website stellt noch keinen verbindlichen Reparaturauftrag und keine Annahmeverpflichtung durch GetSMART dar.
Ein Reparaturvertrag kommt erst zustande, wenn GetSMART den Auftrag ausdrücklich bestätigt oder das Gerät zur Durchführung der vereinbarten Reparatur annimmt.
Die auf der Website dargestellten Preise, Reparaturzeiten und Ersatzteilinformationen gelten vorbehaltlich der technischen Überprüfung des Geräts und der tatsächlichen Verfügbarkeit der benötigten Ersatzteile.
Wenn ein Gerätemodell nicht im Reparaturassistenten aufgeführt ist, kann der Kunde eine unverbindliche Anfrage stellen. GetSMART prüft anschließend, ob die gewünschte Reparatur angeboten werden kann.
4. Auftragserteilung
Der Reparaturauftrag umfasst ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
Der Kunde soll den bekannten Fehler sowie bereits bestehende Schäden möglichst vollständig beschreiben. Hierzu gehören insbesondere:
- Beschädigungen am Display oder Gehäuse,
- Flüssigkeitskontakt,
- Sturzschäden,
- Verformungen,
- vorherige Reparaturversuche,
- Softwareprobleme,
- Ladeprobleme,
- Funktionsausfälle,
- bereits ausgetauschte oder nicht originale Bauteile.
GetSMART ist berechtigt, das Gerät zu öffnen und die für Diagnose und Reparatur erforderlichen technischen Prüfungen durchzuführen.
Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, werden grundsätzlich erst nach Zustimmung des Kunden durchgeführt.
Die Zustimmung kann insbesondere per E-Mail, telefonisch, über WhatsApp, im Kundenportal oder persönlich erfolgen.
5. Diagnose und Kostenvoranschläge
Eine erste Sichtprüfung oder Einschätzung stellt keine Garantie dafür dar, dass alle vorhandenen Schäden oder Fehler ohne Öffnung des Geräts erkannt werden können.
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Ein Kostenvoranschlag ist nur kostenpflichtig, wenn der Kunde vor seiner Erstellung über die Kosten informiert wurde.
Stellt sich während der Diagnose oder Reparatur heraus, dass:
- weitere Schäden vorhanden sind,
- zusätzliche Ersatzteile benötigt werden,
- der Reparaturaufwand wesentlich höher ist als erwartet,
- die Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist,
- oder der vereinbarte Preis überschritten werden müsste,
informiert GetSMART den Kunden vor der Durchführung zusätzlicher kostenpflichtiger Arbeiten.
Lehnt der Kunde die weitere Reparatur ab, können bereits vereinbarte und tatsächlich entstandene Diagnose-, Arbeits- oder Materialkosten berechnet werden.
6. Zustand des Geräts und verdeckte Vorschäden
Elektronische Geräte können verdeckte Vorschäden aufweisen, die bei der Annahme oder einer äußeren Sichtprüfung nicht erkennbar sind.
Hierzu gehören insbesondere:
- innere Verformungen,
- beschädigte Flexkabel,
- lose oder abgebrochene Halterungen,
- Korrosion,
- Flüssigkeitsschäden,
- beschädigte Steckverbindungen,
- vorherige unsachgemäße Reparaturen,
- fehlende Schrauben oder Abdeckungen,
- Schäden an Hauptplatine oder Speicher,
- beschädigte Dichtungen,
- defekte Kameras, Sensoren oder Tasten.
Solche Vorschäden können erst nach dem Öffnen des Geräts sichtbar werden und dazu führen, dass eine Reparatur nicht wie geplant durchgeführt werden kann oder weitere Kosten entstehen.
GetSMART haftet nicht für bereits vorhandene Schäden oder für Defekte, die nicht durch die von GetSMART ausgeführten Arbeiten verursacht wurden.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen einer schuldhaften Beschädigung durch GetSMART bleiben unberührt.
7. Ersatzteile und Qualitätsstufen
Je nach Gerät und Reparatur können unterschiedliche Ersatzteilqualitäten angeboten werden.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Originalteile des Herstellers,
- Originalteile über autorisierte Programme,
- Original Refurbished Ersatzteile,
- hochwertige kompatible Ersatzteile,
- Standard-Ersatzteile.
Die jeweils ausgewählte Qualitätsstufe wird vor der Reparatur vereinbart und, soweit technisch möglich, im Reparaturauftrag dokumentiert.
Darstellungen und Beschreibungen auf der Website dienen der Orientierung. Geringfügige technische oder optische Abweichungen sind möglich, sofern die vereinbarte Funktion und Qualität nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Die Verfügbarkeit eines Ersatzteils kann sich kurzfristig ändern. GetSMART ist nicht verpflichtet, eine Reparatur auszuführen, wenn das erforderliche Ersatzteil nicht oder nicht in der vereinbarten Qualität verfügbar ist.
8. Vom Kunden bereitgestellte Ersatzteile
Verwendet GetSMART auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ein vom Kunden bereitgestelltes Ersatzteil, übernimmt GetSMART keine freiwillige Garantie für die Qualität, Kompatibilität, Haltbarkeit oder Fehlerfreiheit dieses Ersatzteils.
GetSMART ist berechtigt, den Einbau abzulehnen, wenn das Ersatzteil ungeeignet, beschädigt, unsicher oder offensichtlich minderwertig ist.
Die Verantwortung von GetSMART für die fachgerechte Durchführung der ausdrücklich vereinbarten Einbauarbeiten bleibt unberührt.
Zusätzlicher Aufwand, der aufgrund eines ungeeigneten oder fehlerhaften kundeneigenen Ersatzteils entsteht, kann dem Kunden nach vorheriger Information berechnet werden.
9. Reparaturdauer und Termine
Angegebene Reparaturzeiten sind grundsätzlich Schätzungen und keine verbindlichen Fertigstellungstermine, sofern nicht ausdrücklich ein fester Termin vereinbart wurde.
Verzögerungen können insbesondere entstehen durch:
- fehlende oder verspätete Ersatzteillieferungen,
- zusätzliche verdeckte Schäden,
- notwendige Rückfragen,
- technische Schwierigkeiten,
- Ausfälle von Lieferanten oder Transportdienstleistern,
- höhere Gewalt,
- notwendige Test- oder Kalibrierungsarbeiten.
Ein gebuchter Termin reserviert grundsätzlich einen Zeitraum für die Annahme, Prüfung oder Durchführung der geplanten Reparatur. Er garantiert nicht in jedem Fall, dass das Gerät innerhalb dieses Termins vollständig repariert und übergeben werden kann.
Das Gerät darf erst abgeholt werden, nachdem GetSMART die Abholbereitschaft bestätigt hat.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen bereitzustellen, die für die Reparatur erforderlich sind.
Soweit für Diagnose, Funktionsprüfung oder Kalibrierung notwendig, kann die Bereitstellung eines Gerätecodes oder die vorübergehende Deaktivierung bestimmter Sicherheitsfunktionen erforderlich sein.
Der Kunde ist nicht verpflichtet, einen Gerätecode mitzuteilen. Ohne den erforderlichen Zugriff können bestimmte Funktionen jedoch möglicherweise nicht vollständig geprüft werden.
Der Kunde soll vor Übergabe des Geräts:
- eine aktuelle Datensicherung durchführen,
- SIM- und Speicherkarten entfernen, soweit diese nicht zur Prüfung benötigt werden,
- Schutzhüllen und nicht benötigtes Zubehör entfernen,
- wichtige oder besonders sensible Daten sichern oder löschen,
- den Gerätezustand und bekannte Schäden wahrheitsgemäß mitteilen.
11. Datensicherung und Datenverlust
Reparaturen an elektronischen Geräten können mit dem Risiko eines Datenverlusts verbunden sein.
Der Kunde ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, vor Übergabe des Geräts eine vollständige Datensicherung anzufertigen.
GetSMART schuldet keine Datensicherung, Datenrettung oder Wiederherstellung von Daten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
GetSMART haftet nicht für einen Datenverlust, der auf einen bereits vorhandenen Defekt, einen Speicherfehler, einen Softwarefehler, einen Flüssigkeitsschaden oder einen sonstigen Umstand zurückzuführen ist, den GetSMART nicht zu vertreten hat.
Die Haftung von GetSMART für schuldhaft verursachte Datenverluste richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach Abschnitt 18 dieser Bedingungen.
12. Herstellerfunktionen und Herstellergarantie
Eine Reparatur durch GetSMART kann abhängig vom Hersteller, Gerät, Ersatzteil und bisherigen Gerätezustand Auswirkungen auf eine bestehende Herstellergarantie, Herstellerserviceleistung oder Gerätezertifizierung haben.
GetSMART kann nicht garantieren, dass ein Hersteller nach einer Reparatur weiterhin freiwillige Garantie- oder Kulanzleistungen erbringt.
Soweit Reparaturen im Rahmen eines anerkannten Hersteller- oder Reparaturprogramms durchgeführt werden, gelten ergänzend die jeweiligen Programmbedingungen.
Bestimmte Funktionen können nach einer Reparatur technische Einschränkungen aufweisen, wenn der Hersteller Bauteile softwareseitig koppelt oder eine Kalibrierung ausschließlich selbst anbietet.
GetSMART informiert den Kunden über bekannte wesentliche Einschränkungen, soweit diese vor der Reparatur erkennbar sind.
13. Preise und Zahlung
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Gegenüber Unternehmern, Behörden, Schulen und anderen institutionellen Kunden können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, wenn dies entsprechend gekennzeichnet ist.
Die Vergütung wird grundsätzlich bei Abnahme beziehungsweise Übergabe des reparierten Geräts fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Zahlungen können entsprechend den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten insbesondere erfolgen durch:
- Barzahlung,
- Debit- oder Kreditkarte,
- Überweisung,
- Vorkasse,
- vereinbarte Rechnungszahlung.
Bei Versand kann GetSMART Vorkasse oder eine andere vereinbarte Zahlungsweise verlangen.
GetSMART kann die Herausgabe des reparierten Geräts bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Forderung verweigern, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Das gesetzliche Unternehmerpfandrecht bleibt unberührt.
14. Abnahme und Prüfung
Der Kunde ist verpflichtet, das reparierte Gerät bei Übergabe zu prüfen und abzunehmen, sofern die vereinbarte Reparatur ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Erkennbare Beanstandungen sollen möglichst unmittelbar bei Übergabe mitgeteilt werden. Das Unterlassen einer sofortigen Mitteilung führt bei Verbrauchern nicht zum Verlust gesetzlicher Mängelrechte.
Die Abnahme erfolgt regelmäßig durch die Entgegennahme des Geräts und die Möglichkeit zur Funktionsprüfung.
15. Gesetzliche Mängelrechte
Für die von GetSMART ausgeführten Reparaturleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Ist die Reparaturleistung mangelhaft, kann der Kunde zunächst Nacherfüllung verlangen.
GetSMART kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen wählen, ob der Mangel beseitigt oder die betroffene Reparaturleistung erneut erbracht wird.
GetSMART trägt die für die gesetzliche Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie zu Recht verweigert oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu. Hierzu können insbesondere Minderung, Rücktritt und Schadensersatz gehören.
Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Reparaturarbeiten an beweglichen Sachen beträgt sie gegenüber Verbrauchern grundsätzlich zwei Jahre ab Abnahme.
Die gesetzlichen Rechte werden durch eine freiwillige Garantie nicht eingeschränkt.
16. Freiwillige GetSMART Reparaturgarantie
Zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten gewährt GetSMART auf von GetSMART durchgeführte kostenpflichtige Reparaturen eine freiwillige Reparaturgarantie von zwölf Monaten ab Übergabe des reparierten Geräts.
Die Garantie umfasst:
- die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Reparatur,
- die von GetSMART gelieferten und eingebauten Ersatzteile,
- Funktionsfehler, die nachweislich unmittelbar auf die ausgeführte Reparatur oder das eingesetzte Ersatzteil zurückzuführen sind.
Im Garantiefall prüft GetSMART das Gerät und entscheidet, ob eine Nachbesserung oder ein Austausch des betroffenen Ersatzteils erfolgt.
Die Garantie gilt nicht für:
- neue Sturz-, Druck- oder Bruchschäden,
- Kratzer oder sonstige äußere Beschädigungen,
- Flüssigkeits- oder Feuchtigkeitsschäden,
- unsachgemäße Nutzung,
- Manipulation oder Öffnung durch den Kunden oder Dritte,
- Schäden durch ungeeignete Ladegeräte oder Zubehörteile,
- Softwarefehler oder Schadsoftware,
- Fehler anderer, nicht reparierter Komponenten,
- bereits vorhandene Folgeschäden,
- natürlichen Verschleiß,
- normalen alters- und nutzungsbedingten Kapazitätsverlust von Akkus,
- vom Kunden bereitgestellte Ersatzteile.
Die Inanspruchnahme der freiwilligen Garantie setzt voraus, dass das Gerät GetSMART zur Prüfung zur Verfügung gestellt wird.
Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bestehen unabhängig von dieser Garantie und werden durch sie nicht eingeschränkt.
17. Displayschutzfolien und Schutzgläser
Für Displayschutzfolien und Schutzgläser, die durch GetSMART angebracht wurden, gelten zusätzlich folgende freiwillige Garantieleistungen:
Standardfolien und 2.5D-Panzergläser
Vierzehn Tage Garantie auf Luftblasen oder Staubeinschlüsse, die auf die Anbringung durch GetSMART zurückzuführen sind.
Gewölbte 3D-Panzergläser
Vier Wochen Garantie, wenn sich das Schutzglas ohne äußere Einwirkung selbstständig ablöst oder die Touch-Empfindlichkeit aufgrund des Schutzglases wesentlich beeinträchtigt ist.
Die Garantie gilt nicht bei:
- Bruch oder Rissen,
- Kratzern,
- Sturz- oder Druckschäden,
- unsachgemäßer Nutzung,
- Kontakt mit Flüssigkeit oder Chemikalien,
- Veränderung oder erneuter Anbringung durch den Kunden oder Dritte.
Eine Garantie für die Bruchsicherheit des Gerätedisplays wird nicht übernommen.
Für Folien und Schutzgläser, die der Kunde selbst anbringt, besteht keine freiwillige Anbringungsgarantie durch GetSMART.
Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
18. Haftung
GetSMART haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet GetSMART nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von GetSMART.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
19. Nicht abgeholte Geräte und Aufbewahrung
Der Kunde wird informiert, sobald das Gerät zur Abholung bereitsteht oder keine weitere Bearbeitung möglich ist.
Das Gerät soll innerhalb von 21 Tagen nach Mitteilung abgeholt werden.
Wird das Gerät trotz Mitteilung nicht abgeholt, kann GetSMART den Kunden erneut zur Abholung auffordern und eine angemessene Nachfrist setzen.
Nach Ablauf der angekündigten Frist können angemessene Lagerkosten erhoben werden, wenn der Kunde zuvor in Textform über Beginn und Höhe der Lagerkosten informiert wurde.
GetSMART ist nicht berechtigt, ein Gerät allein aufgrund des Ablaufs einer Frist automatisch als eigenes Eigentum zu behandeln.
Eine Verwertung oder Entsorgung kommt nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und nach einer gesonderten, nachweisbaren letzten Aufforderung an den Kunden in Betracht.
Das gesetzliche Unternehmerpfandrecht von GetSMART bleibt unberührt.
20. Herausgabe des Geräts
Das Gerät wird grundsätzlich an den Kunden oder an eine von ihm bevollmächtigte Person herausgegeben.
GetSMART kann einen geeigneten Nachweis verlangen, insbesondere:
- Abholbeleg,
- Reparaturnummer,
- amtlichen Lichtbildausweis,
- schriftliche oder digitale Vollmacht,
- Bestätigung über die hinterlegten Kontaktdaten.
GetSMART darf die Herausgabe verweigern, wenn berechtigte Zweifel an der Abholberechtigung bestehen.
21. Zubehör
Der Kunde soll nur Zubehör übergeben, das für die Diagnose oder Reparatur erforderlich ist.
Hierzu können insbesondere Ladegeräte, Stifte, Tastaturen oder spezielle Adapter gehören.
Übergebenes Zubehör soll im Reparaturauftrag oder Abholbeleg dokumentiert werden.
Für Zubehör, das nicht dokumentiert oder nicht für die Reparatur benötigt wurde, übernimmt GetSMART keine Verantwortung, sofern GetSMART dessen Übernahme nicht bestätigt hat.
22. Versand von Geräten
Soweit ein Versand vereinbart wurde, trägt der Kunde die vereinbarten Versand- und Verpackungskosten.
Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät transportsicher zu verpacken und, soweit erforderlich, einen versicherten und nachverfolgbaren Versand zu wählen.
Für Schäden aufgrund einer unzureichenden Verpackung durch den Kunden haftet GetSMART nicht, soweit GetSMART den Schaden nicht zu vertreten hat.
Für die Gefahrtragung beim Versand gelten die gesetzlichen Vorschriften. Zwingende verbraucherschützende Regelungen bleiben unberührt.
GetSMART verpackt Geräte für den Rückversand mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt und wählt einen geeigneten Versanddienstleister.
Erkennbare Transportschäden sollen möglichst unmittelbar beim Versanddienstleister dokumentiert und GetSMART mitgeteilt werden. Gesetzliche Ansprüche des Verbrauchers bleiben auch bei einer verspäteten Meldung unberührt.
23. Freiwillige Umtauschregelung für Waren
Für mangelfreie Waren, die in der Geschäftsstelle gekauft wurden, besteht kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht.
GetSMART ermöglicht Verbrauchern freiwillig einen Umtausch innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum, wenn:
- der Kassenbon vorgelegt wird,
- die Ware unbenutzt ist,
- die Ware vollständig und unbeschädigt ist,
- die Originalverpackung vorhanden ist,
- die Ware weiterverkauft werden kann.
Der freiwillige Umtausch kann gegen eine andere Ware oder einen Gutschein erfolgen. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht im Rahmen dieser freiwilligen Umtauschregelung nicht.
Vom freiwilligen Umtausch ausgeschlossen sind insbesondere:
- benutzte oder beschädigte Waren,
- bereits angebrachte Folien und Schutzgläser,
- individuell bestellte oder angepasste Waren,
- entsiegelte Waren, die aus Hygiene- oder Gesundheitsschutzgründen nicht zur Rückgabe geeignet sind,
- Waren mit Gebrauchsspuren,
- Waren, die durch unsachgemäße Nutzung beschädigt wurden.
Gesetzliche Mängelrechte bei fehlerhaften Waren bleiben unberührt.
24. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Eine Reparaturanfrage oder Terminreservierung über die Website stellt grundsätzlich noch keinen verbindlichen Fernabsatzvertrag dar.
Wird im Einzelfall ein kostenpflichtiger Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen, gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht.
Soweit dem Kunden ein Widerrufsrecht zusteht, erhält er eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass GetSMART bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Reparatur beginnt, können die gesetzlichen Regelungen über Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts Anwendung finden.
25. Kündigung eines begonnenen Reparaturauftrags
Der Kunde kann einen Reparaturauftrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften kündigen.
Im Fall einer Kündigung kann GetSMART die gesetzlich vorgesehene Vergütung verlangen. Dabei werden insbesondere ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungsmöglichkeiten berücksichtigt.
Bereits bestellte, speziell für den Auftrag beschaffte und nicht anderweitig verwendbare Ersatzteile sowie bereits erbrachte Diagnose- und Arbeitsleistungen können dem Kunden im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.
26. Verbraucherstreitbeilegung
GetSMART ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der GetSMART GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
28. GetSMART Stempelkartenprogramm
GetSMART betreibt ein freiwilliges digitales Stempelkartenprogramm. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos. Die Bedingungen für die Teilnahme, Stempelgutschrift, Belohnung und Gültigkeit sind in den separaten "Teilnahmebedingungen für die GetSMART Stempelkarte" geregelt, die unter Teilnahmebedingungen abrufbar sind.
Die gesetzlichen Mängelrechte und die freiwillige Reparaturgarantie nach den vorstehenden Abschnitten bleiben durch die Teilnahme am Stempelkartenprogramm unberührt.
29. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen GetSMART und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 30. Juli 2026
